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Die Gesundheitsförderung, die Sie jetzt gerade brauchen
Gesundheitsförderung für Unternehmen
Wir beraten, managen und unterstützen Sie bei Ihrer betrieblichen Gesundheitsförderung und beim Aufbau zukunftsgerichteter
Strategien und Maßnahmen für Ihr neues Unternehmen.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet eine mehrere Analyse- und Gestaltungsebenen umfassende Handlungsstrategie auf den Ebenen Mensch – Organisation – Arbeit, die strategisch und methodisch darauf abzielt, Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen.
In methodischer Hinsicht relevant ist hierbei die Anwendung wesentlicher Prinzipien der Gesundheitsförderung – wie das Prinzip der Salutogenese von Aaron Antonovsky – auf das Gestaltungsfeld „Betrieb“.
Definitorisch und gesundheitspolitisch spielt in der Europäischen Union die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung eine wesentliche Rolle.
Die betriebliche Gesundheitsförderung wird zunehmend als wichtige Führungsaufgabe betrachtet. Sie ist auch im Themenkreis der Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf und Work-Life-Balance von wachsender Bedeutung.
Durch eine erfolgreiche Implementierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) werden Gesundheitszustand und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiternden gestärkt.
Forscher der Stanford Universität in Kalifornien haben errechnet, dass etwa 30 % aller Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher, sozialer oder psychischer Probleme in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit um jeweils etwa 25 % eingeschränkt sind (Stanford-Formel).
Durch Leistungseinschränkungen und Krankheitsfehltage erhöhen sich die Krankheitsfolgekosten. Agieren Sie vorausschauend, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter proaktiv zu fördern.
Fitte und Zufriedene Mitarbeiter sind das A und O
Ein gesunder und zufriedener Mitarbeiter ist die Basis für ein gesundes Unternehmen.
„Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (aus §4 Arbeitsschutzgesetz)
Gesundheitliche Gefährdungen abzuwehren, steht im Interesse eines jeden Arbeitgebers. Dies ist aber auch eine gesetzliche Pflicht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) ist jeder Arbeitgeber aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter! Wir unterstützen Sie!
Betriebliche Gesundheitsförderung für Ihre Mitarbeiter:innen
Veränderungen anstoßen und neue Wege der Zusammenarbeit gestalten: Mit einem modernen Mindset wird dein Unternehmen attraktiver, schneller und leistungsfähiger.
Im Beratungsgespräch mit unseren Fachleuten wählen Sie das für Ihr Unternehmen passende Betriebsfitness-/Wellness-Paket.
Als Einzelperson können Sie Ihren Kurs hier direkt online buchen.
Sie können sich telefonisch oder ganz bequem online anmelden. Hierüber können Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen registrieren.
Wir sprechen persönlich mit Ihnen Termine ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie direkt loslegen und das Benefit nutzen können.
Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Unser Team berät Sie gerne!
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Telefon: 02858 918 197