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Das Management, dass Sie jetzt gerade brauchen

IONOS - Offizieller Partner
Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

THL-Consulting – Ihr Partner für nachhaltigen Unternehmenserfolg


THL‑Consulting unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Konzerne dabei, sich zukunftssicher aufzustellen. Wir bieten Management, Beratung, Recruiting und Coaching aus einer Hand – effizient, praxisnah und individuell.


Unsere Mission

Wir schaffen klare Strukturen, stärken Mitarbeitende und entwickeln Lösungen, die Unternehmen langfristig erfolgreich machen.


Was wir tun

  • Unternehmensberatung — Strategien und operative Begleitung für stabiles Wachstum
  • Coaching — Entwicklung von Fach‑ und Führungskräften
  • Recruiting — Vermittlung qualifizierter Fachkräfte über unser Spezialisten‑ und Talente‑Tool
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement — Maßnahmen für Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit


Unser Ansatz

Wir arbeiten ganzheitlich, transparent und mit fairen Beiträgen/Preisen. Unser Netzwerk aus Spezialisten – Berater, Coaches, Trainer, Dozenten, Produzenten und Headhunter – ermöglicht flexible, maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jede Branche.

Für Sie

Aus EINER Hand

Management

Strategisches Denken trifft praxisnahe Umsetzung

Spezialisten entwickeln individuelle Strategien für Chancen-management und Markenpositionierung – und setzen sie gemeinsam mit unserem starken Netzwerk direkt in die Praxis um. So entstehen nachhaltige Ergebnisse, die Unternehmen messbar voranbringen.

Weiterbildung / Coaching

Wir bringen Spitzenkompetenz in Ihr Unternehmen

Wir rekrutieren ausgewählte Spezialisten aus unserem Netzwerk – erfahrene Coaches, Dozenten und Fachkräfte –, um Ihrem Unternehmen und Ihren Teams gezielt neuen Wissens‑ und Kompetenzschub zu geben.

Auf unserer Buchungsplattform finden Sie hochwertige Coachingprogramme, die praxisnahes Know-how mit nachhaltiger Entwicklung verbinden. Das Ergebnis: messbare Fortschritte, stärkere Teams und langfristiger Unternehmenserfolg.

Marketing / Vermarktung

Erleben Sie Markenmagie mit THL‑Consulting

Wir geben Ihren Produkten und Dienstleistungen eine starke, unverwechselbare Wirkung. Durch unser Netzwerk aus kreativen Spezialisten entwickeln wir crossmediale Kampagnen, die Geschichten erzählen, Emotionen wecken und Ihre Marke über alle Kanäle hinweg sichtbar machen.

Ob digital, print oder live: Wir verbinden kreative Ideen mit messbarer Performance. Dazu planen wir Events, die begeistern und nachhaltig in Erinnerung bleiben.

Mit THL‑Consulting wird Ihre Marke nicht nur wahrgenommen – sie wird erlebt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement mit THL‑Consulting

Wir bringen erstklassige Gesundheitsexperten direkt in Ihr Unternehmen und entwickeln Maßnahmen, die sofort spürbar wirken. Ob Prävention, Stressmanagement oder Fitness – unsere Spezialisten stärken nachhaltig die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden.

Unsere Programme finden Sie schnell und unkompliziert auf unserem Buchungsportal: auswählen, buchen, durchstarten – für ein gesünderes, stärkeres Team.

Produktion

Ihr Executive Producer für starke Markenauftritte

Spezialisten gestalten Ihren Markenauftritt mit strategischem Feingefühl und kreativer Exzellenz. Als Ihr Executive Producer realisieren sie hochwertige Filmproduktionen, überzeugende Onlinepräsentationen und wirkungsvolle Werbekampagnen – alles aus einer Hand und perfekt auf Ihre Marke abgestimmt.

Sie machen Ihre Marke sichtbar, emotional erlebbar und nachhaltig wirksam. Jede Produktion, jedes Konzept und jede Kampagne verfolgt ein klares Ziel: Aufmerksamkeit schaffen, Vertrauen stärken und Wirkung erzielen.

Personal Recruiting

Spezialisten finden gezielt die passenden Fach‑ und Führungskräfte – aus einem starken Netzwerk und aus laufenden Bewerbungsverfahren. Sie übernehmen die komplette Vorauswahl sowie die Organisation und Durchführung der Bewerbungsgespräche, damit Ihr Auswahlprozess schnell, professionell und entlastend abläuft.

  • Gezielte Talentidentifikation aus Netzwerk und Bewerbermarkt
  • Passgenaue Vorauswahl für höhere Besetzungsqualität
  • Professionell geführte Interviews durch das Spezialisten-Team
  • Spürbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen


Vermittlung von Spezialisten

Wenn’s brennt, kommen wir nicht mit Eimern – sondern mit Lösungen.


Umsatz im Sinkflug, Mitarbeiter im Ausfallmodus oder fehlende Skills im Unternehmen? Willkommen im Land der operativen Risiken! Projekte liegen auf Eis, Teams ohne Kapitän – und die Uhr tickt gnadenlos. Monatelanges Recruiting oder Stillstand? Keine Option.


THL-Consulting hat genau diese Einsätze auf dem Radar. Mit technischer Finesse, Branchenkenntnis und einem Schuss Recruiting-Zauber holen wir blitzschnell den passenden Profi aus unserem Expertentool – punktgenau, effizient und einsatzbereit.

Wir bringen Ihr Unternehmen wieder auf Kurs, damit Sie das Steuer übernehmen und mit einem Lächeln in die Zukunft steuern können.

Wer wir sind

THL‑Consulting – Dynamisch und flexibel


THL‑Consulting steht für eine moderne Beratungs- und Managementagentur aus Nordrhein‑Westfalen, die digital wie analog überzeugt. Wir verbinden strategisches Denken mit praxisnaher Umsetzung – flexibel, zielorientiert und immer am Puls der Zeit. Als Brückenbauer zwischen Unternehmen und Klienten schaffen wir Partnerschaften, die wirken, und Ergebnisse, die messbar sind.


Unser Ansatz

  • Strategisch & praxisnah — klare Konzepte, die sich im Alltag bewähren.
  • Flexibel & zeitgemäß — Lösungen, die sich an Menschen und Märkte anpassen.
  • Vernetzend & partnerschaftlich — wir bringen Unternehmen und Klienten nachhaltig zusammen.


Unsere Leistungen

Ob Management, Coaching, Recruiting oder betriebliches Gesundheitsmanagement – wir entwickeln Lösungen, die Wirkung entfalten, Menschen fördern und Unternehmen stärken.


THL‑Consulting – weil Dynamik und Flexibilität heute den Unterschied machen.

Was uns ausmacht

Nahbar und authentisch – so ticken wir


THL‑Consulting bringt frischen Wind in die Vermittlungsbranche. Wir arbeiten auf Augenhöhe – mit Kunden wie Klienten – und bleiben dabei immer nahbar, direkt und verlässlich. Als sympathischer Ansprechpartner schaffen wir Vertrauen, Nähe und ein Miteinander, das echte Zusammenarbeit möglich macht.


Unsere Haltung ist klar: Zufriedenheit auf allen Ebenen. Kunden, Klienten und Partner sollen sich gleichermaßen gut aufgehoben fühlen. Wir erfüllen nicht nur Erwartungen, wir erzeugen Begeisterung. Wenn unsere Klienten mit Leidenschaft hinter ihren Leistungen stehen, entsteht echte Überzeugungskraft – die Basis für langfristige Beziehungen und Einsätze, die wirklich passen.

Wie wir denken

Unkonventionell und glasklar


Wir denken quer und handeln klar. THL‑Consulting wurde gegründet, um Buchungsprozesse und Projekte einfacher, transparenter und kommunikativer zu machen – für alle Beteiligten.


Unsere Klienten genießen denselben VIP‑Faktor wie unsere Kunden: Klarheit, Menschlichkeit und Verlässlichkeit stehen bei uns an erster Stelle. Statt starrer Beratungsmodelle setzen wir auf echte Begegnungen, ehrliche Gespräche und lebendige Zusammenarbeit – mit Menschen, die etwas bewegen wollen.

Services

Leistungen unserer Klienten einfach online buchen

Buchen Sie die Angebote unserer Partner direkt über unser Portal – schnell, einfach und unkompliziert. Ob Beratung, Coaching oder Gesundheitsmanagement: Mit wenigen Klicks finden Sie genau die passende Leistung.

Jetzt auswählen, buchen und profitieren.

Noch nicht die passenden Fachleute Jobs gefunden? 

Noch nicht die passenden Fachleute oder Jobs gefunden?
Wir finden für Sie die richtigen Expertinnen und Experten – oder den Job, der wirklich zu Ihnen passt. Nutzen Sie unsere Netzwerkstärke und Recruiting‑Kompetenz für eine passgenaue Vermittlung.

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich und kostenlos.

Leistungen entdecken – einfach online auswählen

Auf unserer Plattform erhalten Sie einen klaren Überblick über alle verfügbaren Leistungen unserer Partner. Mit wenigen Klicks erfahren Sie mehr über Inhalte, Vorteile und Einsatzmöglichkeiten – transparent, schnell und jederzeit verfügbar.

So finden Sie genau die Services, die zu Ihrem Bedarf passen.

Jede Menge messbaren Mehrwert

Die Beratungs- & Managementagentur THL-Consulting in Zahlen

40+

Jahre an Berufserfahrung

80+

Kooperationspartner, Experten, Fachkräfte

96%

Kundenzufriedenheit

91%

Erfolgsquote im Durchschnitt aller Leistungsfelder

Was unsere Klienten und Kunden über uns sagen!

CONNECT

Was können wir für Sie tun?


Sprechen Sie mit uns – unverbindlich und ohne Verpflichtungen. Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen, Ihrem Projekt oder Ihrer Herausforderung. Ob Beratung, Coaching, Recruiting oder betriebliches Gesundheitsmanagement: Wir hören zu, analysieren und entwickeln gemeinsam die passende Lösung.


THL‑Consulting unterstützt Sie mit Erfahrung, Kompetenz und echter Leidenschaft – digital oder persönlich vor Ort. Ihr Erfolg steht für uns im Mittelpunkt.

Zusammenarbeit

Optimal am Start – Problem verbannt!


Starten Sie mit uns stark durch: Wir begleiten Sie persönlich, professionell und mit voller Aufmerksamkeit.


Werden Sie jetzt unser VIP‑Klient – bewerben Sie sich unverbindlich und sichern Sie sich exklusive Betreuung für Ihr Anliegen.

A K T U E L L

von Haufe Online Redaktion 12. Februar 2026
Der Arbeitgeber zieht bei der Entgeltabrechnung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Mitarbeitenden ab und leitet diese an das Finanzamt sowie die Krankenkasse weiter. Ist eine nachträgliche Korrektur notwendig, sind unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei der Entgeltabrechnung werden die Lohnsteuer und von den Arbeitnehmenden zu tragende Anteile am Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitsentgelt einbehalten. Der Arbeitgeber führt die einbehaltene Steuer an das Finanzamt ab. Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) zahlt der Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse. Steuer: Berichtigung nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung unzulässig Der Arbeitgeber muss die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahres an das Finanzamt übermitteln. Sie muss spätestens bis zum letzten Tag im Februar des folgenden Jahres übermittelt sein, für 2025 also bis zum 28. Februar 2026. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten. Nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahme: Korrektur fehlerhafter Datensätze Die Verwaltung zeigt sich in ihrem Erlass zum Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025 (BMF-Schreiben vom 5. September 2024 – IV C 5 - S 2378/19/100002 :002) bezüglich nachträglicher Korrekturen etwas großzügiger als bisher: Es wird nicht beanstandet, wenn eine Korrektur einer bereits übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres ohne Vorliegen eines gesetzlichen Änderungsgrundes vorgenommen wird. Beispielsweise könnte eine bereits im Januar übermittelte Bescheinigung noch bis Ende Februar des jeweiligen Jahres berichtigt werden. Eine (spätere) Korrektur oder Stornierung kommt darüber hinaus in Betracht, wenn es sich um die bloße Berichtigung eines zunächst unrichtig übermittelten Datensatzes handelt. Korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen sind mit dem Merker "Korrektur" zu versehen. Keine Korrekturmöglichkeit: Haftungsbefreiende Anzeige beim Finanzamt einreichen Der Arbeitgeber muss verbleibende Fälle, in denen er die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten kann, unverzüglich dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen (sogenannte haftungsbefreiende Anzeige im Sinne des § 41c Absatz 4 EStG), damit das Finanzamt die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nachfordern kann. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, kann sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin diese im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung "zurückholen". SV: Berichtigungen beim Arbeitnehmer nur drei Monate zulässig Der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) nachzuentrichten. Dabei darf ein unterbliebener Beitragsabzug der Arbeitnehmeranteile nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachgeholt werden. Korrektur der Entgeltabrechnung: Lohnsteuer und Sozialversicherung Beispiel: Ein Firmen-PKW, den ein Arbeitnehmer auch für private Fahrten nutzen darf, wird bei der Entgeltabrechnung mit 400 Euro monatlich berücksichtigt. Bei einer internen Überprüfung vor der Entgeltabrechnung Mai 2026 wird festgestellt, dass wegen eines Fahrzeugwechsels für diesen Arbeitnehmer seit Juli 2025 monatlich 500 Euro als geldwerter Vorteil maßgebend sind. Ergebnis: Lohnsteuerlich müssen die Entgeltabrechnungen ab Januar 2026 berichtigt werden und der Arbeitgeber kann die daraus resultierende höhere Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten. Die für 2025 bereits an das Finanzamt übermittelte Lohnsteuerbescheinigung ist ausschließlich hinsichtlich der steuerpflichtigen Einkünfte des Arbeitnehmers zu berichtigen und dem Finanzamt erneut zu übermitteln. Der Lohnsteuerabzug darf nicht korrigiert werden. Anstelle des Lohnsteuerabzugs zeigt der Arbeitgeber den unterbliebenen Lohnsteuerabzug für 2025 dem Finanzamt mit einer haftungsbefreienden Anzeige an. Die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist ab Juli 2025 zu berichtigen. Dabei darf der Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung für Mai 2026 nur noch den unterbliebenen Beitragsabzug für die Monate April, März und Februar 2026 nachholen. Für die Monate davor übernimmt der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen.
von Dr. Joerg Hensiek Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft 12. Februar 2026
Die vom Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) veröffentlichte Matchingplattform für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung heißt „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI). Zunächst sollen Ministerien und Behörden miteinander vernetzt werden, später auch diese enger mit Wirtschaft, Forschung und Bürgern. Der neue „ Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI) ist eine zentrale Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Ziel ist es, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung besser zu strukturieren und zu fördern. Die Plattform richtet sich zunächst an Ministerien und Bundesbehörden. Perspektivisch soll der Marktplatz um neue Funktionalitäten erweitert und für alle anderen öffentlichen Verwaltungen sowie für Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft geöffnet werden. Entstehungshintergrund Der MaKI wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem IT-Planungsrat und dem Deutschen Landkreistag entwickelt und umgesetzt. Begleitet wurde das Projekt von den Pilot- bzw. Testländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Durch diese breite Kooperation soll sichergestellt werden, dass die Plattform die Bedürfnisse aller Verwaltungsebenen abbildet – von der obersten Bundesbehörde bis zur Kommune. Das Projekt wird von der Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI) im Rahmen des Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) verwaltet. Bausteine und Ziele Die wesentlichen Bausteine und Ziele des Marktplatzes sind: Vernetzung und Matching: Der Marktplatz dient als Matchingplattform, um Akteure mit ähnlichen Bedarfen zusammenzubringen und den Wissensaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Zentrales Transparenzregister: Das Register soll eine Übersicht über bereits existierende, in Planung oder in Entwicklung befindliche KI-Systeme und -projekte innerhalb der Bundesverwaltung geben. Förderung der Nachnutzung: Behörden können über die Plattform auf bereits entwickelte Lösungen anderer Dienststellen zurückgreifen („Einer-für-Alle“-Prinzip), um Doppelentwicklungen zu vermeiden und somit Ressourcen zu sparen. Skalierung auf Kommunen und Länder: Langfristig soll die Plattform über die Bundesverwaltung hinaus auch Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen. Strukturierte Erfassung: Durch ein Dashboard werden KI-Anwendungen nach Themen, Branchen und Leistungen kategorisiert, was die Auffindbarkeit spezifischer Lösungen verbessern soll. Die Plattform ist bewusst niedrigschwellig gestaltet. So können Bund, Länder und Kommunen KI-Systeme einstellen und Kooperationen anstoßen. Wirtschaft und Wissenschaft erhalten einen transparenten Einblick in den Einsatz von KI in der Verwaltung. Bürger profitieren von besseren Services, effizienteren Abläufen und moderner Kommunikation. Technische Details Laut dem an der technischen Entwicklung beteiligten IT-Dienstleister Materna erfolgt der Einstiegspunkt zur Plattform über eine Subsite im BMI-Mandanten, die mit der Content-Management-Lösung „Government Site Builder” realisiert wurde. Das entwickelte Formular-Management-System gewährleistet eine standardisierte und KI-VO-konforme Datenerfassung der KI-Systeme. Die strukturierten Daten dienen als Grundlage für das mit der Open-Source-Lösung Grafana erstellte Dashboard. Es bietet nicht nur Visualisierungen der gemeldeten KI-Systeme, sondern ermöglicht über das Transparenzregister auch detaillierte Einblicke in einzelne Projekte.
von Haufe Online Redaktion 12. Februar 2026
Eine Strahlenschutzbeauftragte hat sich erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt, die aufgrund ihrer Ablehnung einer Gender-Weisung ausgesprochen wurde. Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte die Kündigung für unwirksam. Dies geschah jedoch aus formellen Gründen. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Arbeitgeber das Gendern grundsätzlich anordnen dürfen. Die Klägerin ist seit 2012 als Diplom-Chemikerin im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD Anwendung. Die Klägerin weigerte sich, eine Strahlenschutzanweisung vollständig gegendert zu verfassen. Daraufhin sprach der Arbeitgeber zunächst zwei Abmahnungen und schließlich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus. Hiergegen war die Strahlenschutzbeauftragte schon in erster Instanz erfolgreich vorgegangen. Abmahnungen und Kündigungen unwirksam Die Kündigung sowie die beiden vorangegangenen Abmahnungen waren jedoch aus formellen Gründen unwirksam. Die Klägerin war nicht dazu verpflichtet, Anpassungen in der Strahlenschutzanweisung auf Anordnung ihrer Führungskräfte vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung folgte nicht aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit der ihrem Arbeitsplatz zugrunde liegenden Stellendokumentation. Diese Verpflichtung hätte ihr der Strahlenschutzverantwortliche des Bundesamtes nach § 70 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz i. V. m. § 43 Strahlenschutzverordnung übertragen werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, durfte die Klägerin für die Weigerung, der Weisung Folge zu leisten, auch nicht von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden. Arbeitgeber dürfen Gender-Weisung erteilen Die Nichtbefolgung einer wirksamen Weisung kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen, die eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigt. Da die Gender-Weisung in diesem Fall jedoch nicht ordnungsgemäß übertragen wurde, war die Klägerin berechtigt, die Weisung zu verweigern, ohne dafür von ihrem Arbeitgeber sanktioniert zu werden. Die Kammer kam zu der Einschätzung, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten grundsätzlich durchaus anweisen können, in Dokumenten zu gendern.
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