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Das Management,

dass Sie jetzt gerade brauchen



  • Ein Partner. Alle Lösungen. Ihre Zukunft.


IONOS - Offizieller Partner
Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

THL-Consulting – Ihr Partner für nachhaltigen Unternehmenserfolg


THL‑Consulting unterstützt Unternehmen jeder Größe dabei, sich zukunftssicher aufzustellen – mit Management, Beratung, Recruiting und Coaching aus einer Hand. Wir schaffen klare Strukturen, stärken Mitarbeitende und entwickeln Lösungen für nachhaltigen Erfolg.


Unser Angebot umfasst Unternehmensberatung, Coaching, Recruiting und betriebliches Gesundheitsmanagement. Mit einem starken Spezialisten‑Netzwerk arbeiten wir ganzheitlich, transparent und zu fairen Preisen für flexible, maßgeschneiderte Lösungen.

Für Sie

Aus EINER Hand

Management

Strategisches Denken trifft praxisnahe Umsetzung

Spezialisten entwickeln individuelle Strategien für Chancen-management und Markenpositionierung – und setzen sie gemeinsam mit unserem starken Netzwerk direkt in die Praxis um. So entstehen nachhaltige Ergebnisse, die Unternehmen messbar voranbringen.

Weiterbildung / Coaching

Wir bringen Spitzenkompetenz in Ihr Unternehmen

Wir rekrutieren ausgewählte Spezialisten aus unserem Netzwerk – erfahrene Coaches, Dozenten und Fachkräfte –, um Ihrem Unternehmen und Ihren Teams gezielt neuen Wissens‑ und Kompetenzschub zu geben.

Auf unserer Buchungsplattform finden Sie hochwertige Coachingprogramme, die praxisnahes Know-how mit nachhaltiger Entwicklung verbinden. Das Ergebnis: messbare Fortschritte, stärkere Teams und langfristiger Unternehmenserfolg.

Marketing / Vermarktung

Erleben Sie Markenmagie mit THL‑Consulting

Wir geben Ihren Produkten und Dienstleistungen eine starke, unverwechselbare Wirkung. Durch unser Netzwerk aus kreativen Spezialisten entwickeln wir crossmediale Kampagnen, die Geschichten erzählen, Emotionen wecken und Ihre Marke über alle Kanäle hinweg sichtbar machen.

Ob digital, print oder live: Wir verbinden kreative Ideen mit messbarer Performance. Dazu planen wir Events, die begeistern und nachhaltig in Erinnerung bleiben.

Mit THL‑Consulting wird Ihre Marke nicht nur wahrgenommen – sie wird erlebt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement mit THL‑Consulting

Wir bringen erstklassige Gesundheitsexperten direkt in Ihr Unternehmen und entwickeln Maßnahmen, die sofort spürbar wirken. Ob Prävention, Stressmanagement oder Fitness – unsere Spezialisten stärken nachhaltig die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden.

Unsere Programme finden Sie schnell und unkompliziert auf unserem Buchungsportal: auswählen, buchen, durchstarten – für ein gesünderes, stärkeres Team.

Produktion

Ihr Executive Producer für starke Markenauftritte

Spezialisten gestalten Ihren Markenauftritt mit strategischem Feingefühl und kreativer Exzellenz. Als Ihr Executive Producer realisieren sie hochwertige Filmproduktionen, überzeugende Onlinepräsentationen und wirkungsvolle Werbekampagnen – alles aus einer Hand und perfekt auf Ihre Marke abgestimmt.

Sie machen Ihre Marke sichtbar, emotional erlebbar und nachhaltig wirksam. Jede Produktion, jedes Konzept und jede Kampagne verfolgt ein klares Ziel: Aufmerksamkeit schaffen, Vertrauen stärken und Wirkung erzielen.

Personal Recruiting

Spezialisten finden gezielt die passenden Fach‑ und Führungskräfte – aus einem starken Netzwerk und aus laufenden Bewerbungsverfahren. Sie übernehmen die komplette Vorauswahl sowie die Organisation und Durchführung der Bewerbungsgespräche, damit Ihr Auswahlprozess schnell, professionell und entlastend abläuft.

  • Gezielte Talentidentifikation aus Netzwerk und Bewerbermarkt
  • Passgenaue Vorauswahl für höhere Besetzungsqualität
  • Professionell geführte Interviews durch das Spezialisten-Team
  • Spürbare Entlastung Ihrer internen Ressourcen


Vermittlung von Spezialisten

Wenn’s brennt, kommen wir nicht mit Eimern – sondern mit Lösungen.


Umsatz im Sinkflug? Ausfälle im Team? Fehlende Skills? 

THL‑Consulting springt ein, wenn andere noch diskutieren. Wir holen blitzschnell den passenden Profi aus unserem Expertentool – präzise, effizient und sofort einsatzbereit. Keine langen Prozesse, kein Stillstand.


Wir bringen Ihr Unternehmen zurück auf Kurs, damit Sie das Steuer wieder sicher übernehmen und mit einem guten Gefühl nach vorn steuern können.

Wer wir sind

THL‑Consulting ist eine moderne Beratungs‑ und Managementagentur aus Nordrhein‑Westfalen, die Unternehmen jeder Größe flexibel unterstützt. Unser Anspruch: Egal, was unsere Kunden benötigen – wir organisieren es, managen es und bringen die passenden Spezialisten zusammen.



Wir bündeln Expertise aus Unternehmensberatung, Personalrecruiting, betriebliches Gesundheitsmanagement, Personalcoaching und Immobilien und stellen diese über unser eigenes Spezialisten‑Tool bereit. So erhalten unsere Kunden nahezu alle Leistungen aus einer Hand – effizient, transparent und mit echtem Mehrwert.

Was uns ausmacht

Nahbar und authentisch – so ticken wir


THL‑Consulting steht für klare, direkte und menschliche Zusammenarbeit. Wir arbeiten auf Augenhöhe, schaffen Vertrauen und bringen frischen Wind in die Vermittlungs‑ und Beratungsbranche.


Unsere Haltung

Wir möchten, dass sich Kunden, Klienten und Partner gleichermaßen gut aufgehoben fühlen. Unser Ziel ist nicht nur Zufriedenheit, sondern echte Begeisterung – weil überzeugte Menschen bessere Ergebnisse erzielen und langfristige Beziehungen entstehen.


Was uns prägt

  • Authentisch & nahbar — Kommunikation, die verbindet
  • Partnerschaftlich — Zusammenarbeit, die trägt
  • Begeisternd — Ergebnisse, die überzeugen

Wie wir denken

Unkonventionell und glasklar



THL‑Consulting denkt quer und handelt klar. Wir machen Buchungsprozesse und Projekte einfacher, transparenter und kommunikativer – für alle Beteiligten. Unsere Klienten genießen denselben VIP‑Faktor wie unsere Kunden: Klarheit, Menschlichkeit und Verlässlichkeit. Statt starrer Modelle setzen wir auf echte Begegnungen, ehrliche Gespräche und lebendige Zusammenarbeit mit Menschen, die etwas bewegen wollen.

Services

Leistungen unserer Klienten einfach online buchen

Buchen Sie die Angebote unserer Partner direkt über unser Portal – einfach, klar und in wenigen Klicks. Ob Beratung, Coaching oder Gesundheitsmanagement: Sie finden sofort die passende Leistung, ohne Umwege und ohne Aufwand.

Jetzt auswählen, buchen und profitieren.

Noch nicht die passenden Fachleute Jobs gefunden? 

Noch nicht die passenden Fachleute oder Jobs gefunden?
Wir finden die richtigen Expertinnen und Experten – oder den Job, der wirklich zu Ihnen passt. Nutzen Sie unsere Netzwerkstärke für eine passgenaue Vermittlung.

Kontaktieren Sie uns jetzt – unverbindlich und kostenlos.

Leistungen entdecken – einfach online auswählen

Leistungen klar im Blick

Alle Partner‑Services auf einen Blick – transparent, schnell und jederzeit verfügbar. Mit wenigen Klicks sehen Sie Inhalte, Vorteile und Einsatzmöglichkeiten.


So finden Sie genau die Leistung, die zu Ihrem Bedarf passt.

Jede Menge messbaren Mehrwert

Die Beratungs- & Managementagentur THL-Consulting in Zahlen

40+

Jahre an Berufserfahrung

80+

Kooperationspartner, Experten, Fachkräfte

96%

Kundenzufriedenheit

91%

Erfolgsquote im Durchschnitt aller Leistungsfelder

Was unsere Klienten und Kunden über uns sagen!

CONNECT

THL‑Consulting ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Anliegen schnell zu verstehen und passende Lösungen zu entwickeln. Ob Beratung, Coaching, Recruiting oder betriebliches Gesundheitsmanagement – wir hören zu, analysieren klar und begleiten Sie mit einem Ansatz, der sowohl menschlich als auch professionell ist.


Wie wir unterstützen

  • Unverbindliches Gespräch — Sie schildern Ihr Projekt, Ihre Herausforderung oder Ihr Ziel.
  • Klare Analyse — wir erfassen, was wirklich gebraucht wird.
  • Passende Lösung — gemeinsam entwickeln wir den Weg, der zu Ihnen und Ihrer Situation passt.



Dabei arbeiten wir digital oder persönlich vor Ort – immer mit Erfahrung, Kompetenz und echter Leidenschaft. Ihr Erfolg steht im Mittelpunkt, und wir sorgen dafür, dass Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie wirklich weiterbringt.

Zusammenarbeit

Optimal am Start – Problem verbannt!


Starten Sie mit THL‑Consulting stark und sorgenfrei: Wir begleiten Sie persönlich, professionell und mit voller Aufmerksamkeit – vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung. Unser Fokus liegt darauf, Hindernisse früh zu erkennen, Klarheit zu schaffen und Lösungen zu liefern, die sofort Wirkung zeigen.


Ihr VIP‑Faktor

Als VIP‑Klient erhalten Sie exklusive Betreuung, schnelle Reaktionszeiten und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Wir kümmern uns um Struktur, Kommunikation und Organisation – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können und Ihr Projekt ohne Umwege ins Ziel kommt.


Warum dieser Ansatz überzeugt

  • Volle Aufmerksamkeit — Sie stehen im Mittelpunkt, nicht der Prozess.
  • Klare Lösungen — wir bringen Tempo, Struktur und Transparenz in jedes Anliegen.
  • Echte Nähe — direkte Kommunikation, verlässlich und menschlich.

A K T U E L L

von Haufe Online Redaktion 26. März 2026
Arbeitgeber, die das Prinzip von Arbeit auf Abruf für ihre geringfügig entlohnten Beschäftigten nutzen möchten, müssen das Teilzeit- und Befristungsgesetz beachten. Andernfalls kann der Minijob mit Verdienstgrenze unerwartet zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit werden. Arbeit auf Abruf findet in Teilzeitbeschäftigungen und befristeten Beschäftigungen statt. Dazu gehören auch Minijobs mit Verdienstgrenze. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht für Beschäftigungen auf Abruf, in denen keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wurde, besondere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor. Diese arbeitsrechtlichen Vorschriften wirken sich auch auf die Sozialversicherung aus. Deshalb kann aus einem Minijob ungewollt auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden. Arbeit auf Abruf: Definition Bei der Arbeit auf Abruf handelt es sich um eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Arbeitsleistung schwankend entsprechend dem Arbeitsanfall erbringen muss und zwar nach einseitiger Anweisung des Arbeitgebers. Bei Arbeit auf Abruf sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Bedingungen sind im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Schutzregelung für den Arbeitnehmer. Sie greift in der Regel immer dann, wenn die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffene Absprache nicht arbeits- oder tarifvertraglich bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. (Mehr dazu lesen Sie hier). Fiktive wöchentliche Arbeitszeit bei fehlender Vereinbarung Nach dem TzBfG muss in einer Abruf-Vereinbarung eine bestimmte Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt sein. Ist das nicht der Fall, gilt fiktiv die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Daraus folgt, dass aus der fiktiven Arbeitszeit abzuleitende Entgeltansprüche auch zu vergüten sind bzw. vom Arbeitnehmer arbeitsrechtlich geltend gemacht werden können. Sozialversicherung orientiert sich am arbeitsrechtlichen Anspruch Der sich auf Basis der fiktiven Arbeitszeit ergebende Entgeltanspruch des Arbeitnehmers (sog. Phantomlohn) ist nach dem für die Entstehung von Beitragsansprüchen in der Sozialversicherung geltenden Anspruchs- bzw. Entstehungsprinzip für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Umfang tatsächlich Arbeit geleistet oder vergütet wurde. Ausgehend von der fiktiv zu berücksichtigenden Arbeitszeit von 20 Wochenstunden wegen einer nicht existieren Vereinbarung ergibt sich bereits unter Zugrundelegung des Mindestlohns schnell ein Arbeitsentgelt oberhalb der für Minijobs maßgebenden Geringfügigkeitsgrenze. In der Folge können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann nicht mehr als Minijobber beschäftigt sein, sondern sind als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende bei der Krankenkasse zu melden. Maximale Arbeitszeit bei Minijobs Die für Minijobs maßgebende Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Ausgehend von einem Mindestlohn von 13,90 Euro seit 1. Januar 2026 beläuft sich die Geringfügigkeitsgrenze ab diesem Zeitpunkt auf 603 Euro (13,90 Euro x 130 : 3, auf volle Euro aufgerundet). Die Zahl 130 entspricht dabei der Arbeitszeit in 13 Wochen (= drei Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden. Diese Wochenstundenzahl ist nur ein Richtwert. Eine höhere wöchentliche Arbeitszeit beendet also nicht zwangsläufig den Minijob. (Lesen Sie dazu: Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs). Entscheidend für die Annahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist allein ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze, was unter Berücksichtigung einer Entlohnung in Höhe des Mindestlohns seit 1. Januar 2026 einer monatlichen Arbeitszeit von maximal 43,38 Stunden (603 Euro geteilt durch 13,90 Euro) entspricht. Bei höheren Stundenlöhnen fällt die monatliche Arbeitszeit entsprechend geringer aus. Innerhalb dieses Rahmens darf die wöchentliche Arbeitszeit somit also auch flexibel gestaltet sein (z. B. Vereinbarung einer Arbeitszeit von 20 Stunden alle zwei Wochen). Allerdings muss bei Arbeit auf Abruf nach dem TzBfG in einer Abruf-Vereinbarung eine bestimmte Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt sein. Wird lediglich der Mindestlohn gezahlt, kann eine solche Vereinbarung folglich auch nur eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal zehn Stunden vorsehen, um geringfügig entlohnt zu bleiben. Minijob auf Abruf: Empfehlung für Arbeitgeber Arbeitgebern, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auf Abruf beschäftigen, ist zu empfehlen, die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich mit dem Arbeitnehmer festzulegen. Hierbei müssen sie entweder eine wöchentliche Mindest- oder eine Höchstarbeitszeit (bei Zahlung des Mindestlohns maximal zehn Arbeitsstunden) vereinbaren. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Mindestarbeitszeit nicht um mehr als 25 Prozent überschritten und die Höchstarbeitszeit nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf. Betriebsprüfdienste berücksichtigen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Die Betriebsprüfdienste der Rentenversicherung prüfen Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung nach der DEÜV. Auch hier folgt der Betriebsprüfdienst natürlich der Regelung, dass sich die Sozialversicherung am arbeitsrechtlichen Anspruch orientiert. Das kann in Einzelfällen zu der Feststellung führen, dass eine ursprünglich gemeldete geringfügig entlohnte Beschäftigung wegen Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben nachträglich sozialversicherungspflichtig wird und der Arbeitgeber Beiträge nachzahlen muss. Ausnahmen von den Regelungen für Arbeit auf Abruf Die Regelungen zur Arbeit auf Abruf finden keine Anwendung bei Rahmenvereinbarungen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmende festlegen, dass keine Arbeitspflicht besteht und jeweils erst mit Angebot und Annahme ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird. In diesen Fällen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil v. 15. Februar 2012, 10 AZR 111/11) um kein Dauerarbeitsverhältnis und damit auch nicht um Arbeit auf Abruf. Gleiches gilt für flexible Arbeitszeitvereinbarungen, die keinen Einfluss auf die Höhe des regelmäßigen Einkommens haben, weil bei einem monatlichen gleichbleibenden Arbeitsentgelt lediglich die Arbeitszeit schwankt.
von Haufe Online Redaktion 26. März 2026
Ob Sabbatical, längere Krankheit oder Elternzeit: Wenn Mitarbeitende nach mehreren Wochen oder Monaten Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurückkehren, können ihnen Arbeitgeber mit klassischen Onboarding- und Reboarding-Maßnahmen den Wiedereinstieg in den Job erleichtern. Schon nach einigen Wochen Abwesenheit aus dem Büro kann sich bei der Rückkehr einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters einiges verändert haben: Neue Tools sind im Einsatz, Teams wurden anders zusammengestellt und frisch eingestellte Kolleginnen und Kollegen arbeiten an neuen Themen. Auch die Arbeitsabläufe dürften sich geändert haben. Deshalb müssen die Rückkehrer informiert werden, welche Aufgaben sie künftig übernehmen und in welche Position und welche Teams sie zurückkehren. Ein enger Austausch zwischen den Rückkehrern und Führungskräften ist genauso wichtig wie eine klare Vorstellung davon, wer für welche Aufgaben wann und wo zuständig ist und welche unterstützenden Tools zur Verfügung stehen. Hierbei unterstützen Reboarding-Maßnahmen. Was ist Reboarding? Unter Reboarding versteht das Personalmanagement all jene unterstützenden Maßnahmen, die einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter dabei helfen, nach einer längeren Abwesenheit den Wiedereinstieg in den Beruf zu schaffen und im Unternehmen wieder Fuß zu fassen. Dies ist beispielsweise nach der Elternzeit, einer längeren Krankheit oder Reha-Maßnahme sowie nach einem Sabbatical der Fall. Auch bei der Rückkehr ins Büro aus einer Tätigkeit, die ausschließlich im Homeoffice oder remote ausgeübt wurde, bieten sich Reboarding-Maßnahmen an, ebenso bei internen Jobwechseln. Oft werden dafür Onboarding-Maßnahmen individuell angepasst, da die Rückkehrer – je nachdem, wie lange und aus welchem Grund sie abwesend waren – einen unterschiedlichen Informationsbedarf haben. Als Faustregel gilt: Je länger eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter abwesend war, desto umfangreicher sollten die Reboarding-Maßnahmen sein. Reboarding: Wiedereinstieg nach Elternzeit Bei Rückkehrern aus der Elternzeit gilt es vor allem die "neue" Lebenssituation nach einer Babypause zu beachten, beispielsweise indem Teambesprechungen auf den Vormittag oder auf bestimmte Wochentage gelegt werden, damit auch Teilzeitkräfte teilnehmen können. Klären Sie, wie es der Wiedereinsteigerin oder dem Wiedereinsteiger mit der neuen Lebens- und Arbeitssituation geht, was sich seit Beginn der Elternzeit verändert hat, wo Unsicherheiten und Unterstützungsbedarf auftreten. Generell können Unternehmen einiges dazu beitragen, Arbeitsplätze für Rückkehrer attraktiv zu gestalten, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Möglichkeiten oder die Unterstützung bei der Vermittlung von Kinderferienprogrammen oder Kindergartenplätzen. Wiedereingliederung nach Krankheit Fällt jemand krankheitsbedingt längere Zeit aus, wissen viele Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen nicht, wie sie angemessen mit der Situation umgehen sollen. Aber gerade ihnen kommt eine wichtige Rolle zu, damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt. Deshalb sollten sie auf die Rückkehr vorbereitet werden, zum Beispiel, indem bestimmten Personen Patenrollen zugeteilt werden oder feste Ansprechpartner bei Fragen zu den neuen Abläufen, Tools und Strukturen benannt werden. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor, wenn Mitarbeitende innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) krankgeschrieben waren. Für das BEM ist kein formaler Ablauf gesetzlich vorgeschrieben, sondern das Verfahren lässt den Beteiligten viel eigenen Spielraum. In das BEM-Integrationsteam sind meist Vertreterinnen und Vertreter der HR-Abteilung, des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertreter und gegebenenfalls externe Fachleute eingebunden. Sie prüfen mögliche Maßnahmen, die den Rückkehrern nach längerer Krankheitsphase erlauben, ihre bisherige Tätigkeit wiederaufzunehmen, und setzen diese um. Dies soll weiteren Erkrankungen, die letztlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können, entgegenwirken ("Rehabilitation statt Entlassung"). Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von BEM-Maßnahmen, wenn die Belastungen genau analysiert und konkrete Problemlösungen gefunden werden können. BEM-Maßnahmen verbessern zudem das Betriebsklima und Ansehen des Betriebs, weil das Verfahren Fürsorge und Wertschätzung für die Beschäftigten signalisiert. Details zu Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements lesen Sie in unserem Top-Thema. Interner Stellenwechsel: Reboarding-Maßnahmen für die Einarbeitung Findet ein interner Stellenwechsel statt, verzichten viele Arbeitgeber auf Reboarding-Maßnahmen – schließlich kennt die Kollegin oder der Kollege das Unternehmen schon. Doch dabei wird vergessen, dass sich die Tools und Arbeitsweisen in den verschiedenen Bereichen oft stark unterscheiden und dass mit jedem neuen Teammitglied auch die Teamfindung neu beginnt. Interne Wechsler haben zudem oft Hemmungen, Fragen zu stellen. Eigentlich müssten sie ja alles wissen. Bei einem internen Wechsel sollten unbedingt die folgenden Punkte beachtet werden: Sorgen Sie für die soziale Integration in das Team und die fachliche Einarbeitung in die neue Thematik. Stellen Sie sicher, dass am ersten Tag ein Willkommensgruß, ein vorbereiteter Arbeitsplatz sowie ein konkreter Einarbeitungsplan vorliegen. Das erleichtert den Start im neuen Team. Die Führungskraft sollte regelmäßige Mitarbeitergespräche führen und dokumentieren. Die neuen Kolleginnen und Kollegen sollten Gesprächs- und Hilfsbereitschaft signalisieren. Für die soziale Integration sind gemeinsame Mittagessen und Kaffeepausen wichtig. Ein Teamevent nach zwei bis drei Monaten fördert die Integration. Checkliste: Das gehört zu einem effektiven Reboarding Reboarding unterscheidet sich, wie bereits beschrieben, nicht grundlegend von Onboarding. Ähnlich wie beim Onboarding beginnt ein gutes Reboarding nicht erst mit dem ersten Arbeitstag nach längerer Abwesenheit oder internem Wechsel, sondern bereits deutlich vorher. Dazu gehört das Kontakthalten mit Mitarbeitenden, die sich in Elternzeit, längeren Reha-Maßnahmen oder in einem Sabbatical befinden, ebenso wie das Zusenden regelmäßiger Informationen aus dem Unternehmen. Die Reboarding-Maßnahmen vor der Rückkehr sollten darüber hinaus umfassen: Informelles Gespräch etwa vier Wochen vor der Rückkehr Klärung des Arbeitsumfangs und der Arbeitszeit vor Ort/im Homeoffice Organisation/Reaktivierung von Zugangsdaten, E-Mail-Adresse et cetera Vorbereitung des Arbeitsplatzes Bereitstellen von Arbeitsmitteln wie Firmenhandy, Laptop Am ersten Arbeitstag und in der ersten Arbeitswoche gehört zum Reboarding: Begrüßung der Rückkehrerin/des Rückkehrers und Vorstellung des (neuen) Teams Gemeinsames Mittagessen oder gemeinsame Kaffeepause Update-Gespräch zu den Veränderungen bei Tools, Teams, Prozessen, Strukturen Benennung eines festen Ansprechpartners für Fragen Betriebliches Eingliederungsmanagement starten In den ersten Arbeitswochen sollten diese Reboarding-Maßnahmen folgen: Feedback-Gespräche mit der direkten Führungskraft Weitere BEM-Gespräche und -Maßnahmen Gemeinsames Team-Event zur sozialen Reintegration Bei Bedarf: Softwareschulungen und andere Weiterbildungen Gegebenenfalls Anpassungen bei der Aufgabenverteilung
von Verena Menne Director Group HR des Personalbereichs der Randstad Gruppe Deutschland 26. März 2026
Arbeit vom Urlaubsort aus, die sogenannte Workation, ist für viele Beschäftigte die logische Konsequenz einer zunehmend mobilen Arbeit. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Modell tatsächlich ohne Produktivitätseinbußen funktioniert. Die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der eigenen Arbeit gilt heute als Schlüsselkriterium bei der Wahl des Arbeitgebers. Knapp 40 Prozent der befragten Arbeitnehmenden im Randstad Arbeitsbarometer 2026 geben an, dass sie keine Stelle annehmen würden, die ihnen keine ausreichende Flexibilität bei Arbeitszeit oder Arbeitsort bietet. Hinzu kommt die steigende Relevanz von Work-Life-Balance, die im Vergleich zum Vorjahr weiter an Bedeutung gewonnen hat. Sie liegt nun auf Platz vier der beruflichen Prioritäten (2025 noch auf Platz fünf). Arbeitgeber kommen diesen Wünschen derzeit weitgehend entgegen, so ein weiteres Ergebnis der Randstad-Umfrage: Nur zehn Prozent der Beschäftigten berichten, dass sich Möglichkeiten für Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilität in den letzten zwölf Monaten verringert hätten. Nachfrage und Angebot an Workations steigen Und während in diesem Jahr Gehalt und Jobsicherheit die Spitzenpositionen im Arbeitsbarometer auf der Liste der Prioritäten belegen, erobern Urlaubstage den dritten Platz. Für 64 Prozent der Befragten ist dieser Aspekt wichtig oder sehr wichtig. Für Arbeitnehmende in Bürojobs bietet sich heute die Gelegenheit, Arbeit mit einem Auslandsaufenthalt zu verbinden - in Form einer Workation. Die Nachfrage nach dem Konzept auf Beschäftigtenseite wächst: Noch Anfang 2023 hatten nach der Randstad-ifo-HR-Befragung lediglich 4 Prozent der Beschäftigten ein entsprechendes Angebot ihres Unternehmens wahrgenommen, im Appinio Travel Report 2024 gaben dagegen schon 20 Prozent der befragten Beschäftigten an, für 2025 eine Workation zu planen. Seitens der Arbeitgeber hat sich das Angebot im selben Zeitraum nahezu verdoppelt: Einer Onlinebefragung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zufolge boten im Jahr 2024 bereits 15 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitenden das mobile Arbeiten im Ausland an. Dies zeigt allerdings auch, dass – zumindest zum Zeitpunkt der jüngsten Erhebungen – das Angebot der Nachfrage weiterhin hinterherhinkt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, die weit über die Bereitschaft der Unternehmen und die technische Infrastruktur hinausgehen. Workation: Worauf Arbeitgeber achten müssen Denn die Rechtslage zu Workations ist komplex und einzelfallabhängig. Steuerrechtlich greift die 183-Tage-Regelung: Solange Arbeitnehmende sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Staat aufhalten, bleibt Deutschland in der Regel ihr Besteuerungsstaat. Komplizierter gestaltet sich die Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Arbeitsortprinzip. Bei Tätigkeiten in mehreren Staaten ist eine aufwendige Prüfung nötig. Die A1-Bescheinigung für EU-Länder ist dabei entscheidend, da sie dokumentiert, welches Sozialversicherungssystem Anwendung findet. Außerhalb der EU hängt die Situation vom bilateralen Sozialversicherungsabkommen ab. Ohne solche Abkommen droht eine Doppelversicherung oder es entstehen Versicherungslücken. Wer die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht beachtet, setzt sich verschiedenen Risiken aus. Es können Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben fällig werden – auch für den Arbeitgeber. Deshalb scheuen viele Unternehmen den hohen administrativen Aufwand, wobei häufig unbekannt ist, dass bei kürzeren Workations unter vier Wochen die rechtliche Situation meist unproblematisch ist. Ablaufplan Workations: So schaffen Sie die richtigen Voraussetzungen 1. Infrastruktur schaffen: Mobile Arbeit erfordert in erster Linie die notwendige technische Infrastruktur. Heutzutage können die meisten Bürobeschäftigten ihre Aufgaben mittels Laptop oder Tablet von überall aus erledigen. Die zentrale Voraussetzung ist ein Endgerät, das vom Unternehmen bereitgestellt wird. Hinzu kommt ein stabiler Internetanschluss. WLAN ist heute nahezu überall verfügbar und VPN-Verbindungen ermöglichen einen sicheren Zugang. 2. Klare Workation-Policy festlegen: Über die Technik hinaus braucht es Richtlinien und Prozesse, die Klarheit schaffen – für Arbeitgeber und Arbeitnehmende gleichermaßen. Eine durchdachte Workation-Richtlinie definiert die zulässigen Länder, die maximale Dauer (zum Beispiel zwei bis vier Wochen), sowie Kernarbeitszeiten und Erwartungen zur Erreichbarkeit. Vorlagen für die Beantragung, feste Zuständigkeiten für die interne Prüfung (HR, Führungskraft, ggf. Steuer/Legal) und schriftliche Zustimmung erleichtern den administrativen Weg. 3. Standardprozesse für Antrag und Freigabe definieren: Vorlagen für die Beantragung einer Workation, klare Zuständigkeiten für die interne Prüfung (HR, Führungskraft, Steuer/Legal) und die schriftliche Zustimmung erleichtern den administrativen Weg zu einer Workation. 4. Erwartungen festlegen: Urlaubstage sind echte freie Tage; während der Workation hingegen gelten in der Regel ganz normale Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Vergütung. Workation ist also kein Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne. Je nach Vereinbarung und je nach betrieblichen Anforderungen können Arbeitszeiten jedoch flexibler gestaltet werden. 5. Probelauf machen: Sobald die Genehmigung vorliegt, sollten Arbeitnehmende ihre verschlüsselte Internetverbindung und Telefonsysteme vor Ort testen und dabei den stabilen Zugriff auf alle Systeme prüfen. Im Zweifel müssen Backup-Pläne (bspw. ein Hotspot über das Handy) vorbereitet oder ein besser geeigneter Ort für die Arbeit gefunden werden. 6. Vertrauen schaffen: Workations funktionieren nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende am selben Strang ziehen. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Beschäftigten auch während der Workation ihre Arbeit erledigen – und umgekehrt diese darauf, dass ihre Vorgesetzten nicht alles akribisch kontrollieren. Dafür braucht es die richtige Kultur, deren Gestaltung lange vor einer Workation beginnt. Vertrauen als Voraussetzung für Workations Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist das Vertrauen da. Wie das Arbeitsbarometer 2026 zeigt, empfinden 70 Prozent der Arbeitnehmenden ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Dieses Vertrauen ist von Gegenseitigkeit geprägt - 65 Prozent der Unternehmen wollen laut der Randstad-ifo-HR Befragung für Q1 2025 ihre Homeoffice-Regelungen nicht verändern und 7 Prozent diese sogar erweitern. 74 Prozent der befragten Arbeitnehmenden in Deutschland vertrauen zudem ihren Kolleginnen und Kollegen (global: 76 Prozent). Dies bietet ein gutes Fundament, auf das Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen aufbauen können, um eine Kultur der Flexibilität zu entwickeln. Ohne die grundsätzliche Option auf mobile Arbeit – und die Strukturen, die damit einhergehen – werden Workations jedoch nicht gelingen.
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