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Das Management, dass Sie jetzt gerade brauchen

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THL-Consulting – Ihr Partner für nachhaltigen Unternehmenserfolg


Suchen Sie ein Management, das die ideale Basis schafft, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden zukunftssicher aufzustellen? Benötigen Sie professionelle Unterstützung in den Bereichen Unternehmensberatung, betriebliche Gesundheitsförderung, Recruiting oder Coaching? Dann sind Sie bei THL-Consulting genau richtig!


Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt sind. Unser Team plant, managt, coacht, vermittelt und setzt gezielte Recruiting-Strategien um – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.


Gönnen Sie sich und Ihrem Unternehmen eine stressfreie und erfolgreiche Zukunft – mit der Unterstützung unserer erfahrenen Spezialisten.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unternehmensberatung: Strategische und operative Begleitung für nachhaltiges Wachstum
  • Coaching: Entwicklung von Fach- und Führungskräften für langfristigen Erfolg
  • Recruiting: Vermittlung qualifizierter Fachkräfte über unser Spezialisten- und Talente-Tool
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit


Mit THL-Consulting gewinnen Sie einen starken Partner, der Ihr Unternehmen ganzheitlich unterstützt – kompetent, praxisnah und zukunftsorientiert.

Für Sie

Aus EINER Hand

Management

Strategisches Denken trifft praxisnahe Umsetzung
Als erfahrene Berater und Coaches entwickeln wir individuelle Strategien für Chancenmanagement und Markenpositionierung – und setzen diese durch unser starkes Netzwerk erfolgreich in die Praxis um. So entstehen nachhaltige Ergebnisse, die Unternehmen spürbar voranbringen.


Weiterbildung / Coaching

Wir bringen Spitzenkompetenz in Ihr Unternehmen

Wir rekrutieren die Crème de la Crème an Spezialisten aus unserem Netzwerk – erfahrene Coaches, Dozenten und Fachkräfte –, um Ihnen und Ihren Teams gezielt einen umfassenden Know-how-Boost zu ermöglichen.

Auf unserer Buchungsplattform finden Sie eine exklusive Auswahl erfolgreicher Coachingprogramme, die praxisnahes Wissen mit nachhaltiger Entwicklung verbinden – für messbare Ergebnisse und langfristigen Erfolg.


Marketing / Vermarktung

Erleben Sie Markenmagie mit THL-Consulting

Wir verleihen Ihren Produkten mit unserer Marketingmagie einen besonderen Glanz! Durch unser weitreichendes Netzwerk wählen wir die effektivsten Strategien und Talente aus, um crossmediale Kampagnen mit fesselnden Geschichten über alle Kanäle hinweg zu kreieren.

Ob digital, print oder live – wir verbinden kreative Konzepte mit messbarer Wirkung. Als besonderes Highlight planen wir zudem Veranstaltungen, die begeistern, Emotionen wecken und nachhaltig in Erinnerung bleiben.

Mit THL-Consulting wird Ihre Marke nicht nur gesehen, sondern erlebt.


Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement mit THL-Consulting

Wir holen die Top-Spezialisten aus unserem Netzwerk direkt in Ihr Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Gesundheitsmaßnahmen, die wirklich wirken. Ob Prävention, Stressmanagement oder Fitness – unsere Expertinnen und Experten sorgen für nachhaltige Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unsere Kurse und Programme? Die finden Sie blitzschnell und bequem auf unserem Buchungsportal – einfach auswählen, buchen und durchstarten!


Produktion

Ihr Executive Producer für starke Markenauftritte

Wir verstehen uns als Ihr Executive Producer und gestalten die Außendarstellung Ihres Unternehmens mit strategischem Feingefühl und kreativem Anspruch. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen realisieren wir hochwertige Filmproduktionen, überzeugende Onlineauftritte und wirkungsvolle Werbekampagnen – alles aus einer Hand.

Unser Ziel: Ihre Marke sichtbar machen, Emotionen wecken und nachhaltige Wirkung erzielen.


Personal Recruiting

Personal Recruiting mit Präzision und Netzwerkkompetenz

Durch unser spezialisiertes Personal Recruiting identifizieren wir gezielt Talente – sowohl aus unserem umfangreichen Netzwerk als auch aus laufenden Bewerbungsverfahren. So vermitteln wir Ihnen qualifiziertes Fach- und Führungspersonal, das optimal zu Ihren Anforderungen passt. Darüber hinaus übernehmen wir die vollständige Organisation und Durchführung der Bewerbungsgespräche mit den potenziellen Kandidaten, um Ihnen den Auswahlprozess effizient und professionell zu gestalten.


Vermittlung von Spezialisten

Wenn’s brennt, kommen wir nicht mit Eimern – sondern mit Lösungen.


Umsatz im Sinkflug, Mitarbeiter im Ausfallmodus oder fehlende Skills im Unternehmen? Willkommen im Land der operativen Risiken! Projekte liegen auf Eis, Teams ohne Kapitän – und die Uhr tickt gnadenlos. Monatelanges Recruiting oder Stillstand? Keine Option.


THL-Consulting hat genau diese Einsätze auf dem Radar. Mit technischer Finesse, Branchenkenntnis und einem Schuss Recruiting-Zauber holen wir blitzschnell den passenden Profi aus unserem Expertentool – punktgenau, effizient und einsatzbereit.

Wir bringen Ihr Unternehmen wieder auf Kurs, damit Sie das Steuer übernehmen und mit einem Lächeln in die Zukunft steuern können.

Wer wir sind

THL-Consulting – Dynamisch und flexibel.


THL-Consulting ist die dynamische Beratungs- und Managementagentur aus Nordrhein-Westfalen, die sowohl digital als auch analog überzeugt.


Wir verbinden strategisches Denken mit praxisnaher Umsetzung – flexibel, zielorientiert und immer am Puls der Zeit. Als Brückenbauer zwischen Unternehmen und Klienten schaffen wir nachhaltige Partnerschaften und messbare Ergebnisse.


Ob Management, Coaching, Recruiting oder betriebliches Gesundheitsmanagement – wir gestalten Lösungen, die wirken. Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir Strategien, fördern Menschen und begleiten Unternehmen auf ihrem Weg zum Erfolg.


THL-Consulting – weil Dynamik und Flexibilität den Unterschied machen.

Was uns ausmacht

Nahbar und authentisch – so ticken wir!


Wir bringen frischen Wind in die Vermittlungsbranche! Als Agentur agieren wir auf Augenhöhe – mit unseren Kunden ebenso wie mit unseren Klienten. Wir sind der sympathische Ansprechpartner von nebenan und der direkte Draht für beide Seiten. Das schafft Vertrauen, Nähe und ein angenehmes Miteinander.


Unsere geheime Zutat? Zufriedenheit auf allen Ebenen – bei Kunden, Klienten und Partnern.


Wir erfüllen nicht nur Wünsche, wir schaffen Begeisterung. Denn wenn unsere Klienten mit Leidenschaft hinter ihren Produkten und Dienstleistungen stehen, entsteht echte Überzeugungskraft. So entstehen langfristige Beziehungen – und Einsätze, die einfach passen.

Wie wir denken

Unkonventionell und glasklar.



Wir denken quer! THL-Consulting wurde gegründet, um Buchungsprozesse und Projektdurchführungen einfacher, transparenter und vor allem kommunikativer zu gestalten – für alle Beteiligten.


Unsere Klienten genießen denselben VIP-Faktor wie unsere Kunden: Wir stehen für Klarheit, Menschlichkeit und Verlässlichkeit. Statt verstaubter Beratungs- und Marketingbunker setzen wir auf echte Begegnungen, ehrliche Gespräche und lebendige Zusammenarbeit – mit Menschen, die Charakter haben und etwas bewegen wollen.

Services

Coaching

Buchen Sie Leistungen unserer Klienten auf unserem Buchungsportal.
Einfach, schnell und unkompliziert – entdecken Sie die Angebote unserer Partnerunternehmen und sichern Sie sich Ihre Wunschleistung mit nur wenigen Klicks.
Ob Beratung, Coaching oder Gesundheitsmanagement – unser Portal führt Sie direkt zu den passenden Services.
Jetzt buchen und profitieren!

Casting 

Noch nicht die passenden Fachleute gefunden?
Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Expertinnen und Experten für Ihr Projekt zu finden.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf.

Jede Menge messbaren Mehrwert

Die Beratungs- & Managementagentur THL-Consulting in Zahlen

40+

Jahre an Berufserfahrung

80+

Kooperationspartner, Experten, Fachkräfte

96%

Kundenzufriedenheit

91%

Erfolgsquote im Durchschnitt aller Leistungsfelder

Was unsere Klienten und Kunden über uns sagen!

CONNECT

Was können wir für Sie tun?


Sprechen Sie mit uns – ganz ohne Verpflichtungen!

Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen, Ihrem Projekt oder Ihrem Problem.
Ob Beratung, Coaching, Recruiting oder betriebliches Gesundheitsmanagement – wir hören zu, analysieren und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.


THL-Consulting steht Ihnen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite – digital oder persönlich vor Ort.


Ihr Erfolg ist unser Ziel.

Zusammenarbeit

Optimal am Start – Problem verbannt!


Wollen Sie von uns betreut werden?

Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie unser VIP-Klient!



A K T U E L L

von Haufe Online Redaktion 12. Februar 2026
Der Arbeitgeber zieht bei der Entgeltabrechnung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Mitarbeitenden ab und leitet diese an das Finanzamt sowie die Krankenkasse weiter. Ist eine nachträgliche Korrektur notwendig, sind unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei der Entgeltabrechnung werden die Lohnsteuer und von den Arbeitnehmenden zu tragende Anteile am Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitsentgelt einbehalten. Der Arbeitgeber führt die einbehaltene Steuer an das Finanzamt ab. Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) zahlt der Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse. Steuer: Berichtigung nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung unzulässig Der Arbeitgeber muss die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahres an das Finanzamt übermitteln. Sie muss spätestens bis zum letzten Tag im Februar des folgenden Jahres übermittelt sein, für 2025 also bis zum 28. Februar 2026. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten. Nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahme: Korrektur fehlerhafter Datensätze Die Verwaltung zeigt sich in ihrem Erlass zum Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025 (BMF-Schreiben vom 5. September 2024 – IV C 5 - S 2378/19/100002 :002) bezüglich nachträglicher Korrekturen etwas großzügiger als bisher: Es wird nicht beanstandet, wenn eine Korrektur einer bereits übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres ohne Vorliegen eines gesetzlichen Änderungsgrundes vorgenommen wird. Beispielsweise könnte eine bereits im Januar übermittelte Bescheinigung noch bis Ende Februar des jeweiligen Jahres berichtigt werden. Eine (spätere) Korrektur oder Stornierung kommt darüber hinaus in Betracht, wenn es sich um die bloße Berichtigung eines zunächst unrichtig übermittelten Datensatzes handelt. Korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen sind mit dem Merker "Korrektur" zu versehen. Keine Korrekturmöglichkeit: Haftungsbefreiende Anzeige beim Finanzamt einreichen Der Arbeitgeber muss verbleibende Fälle, in denen er die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten kann, unverzüglich dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen (sogenannte haftungsbefreiende Anzeige im Sinne des § 41c Absatz 4 EStG), damit das Finanzamt die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nachfordern kann. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, kann sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin diese im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung "zurückholen". SV: Berichtigungen beim Arbeitnehmer nur drei Monate zulässig Der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) nachzuentrichten. Dabei darf ein unterbliebener Beitragsabzug der Arbeitnehmeranteile nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachgeholt werden. Korrektur der Entgeltabrechnung: Lohnsteuer und Sozialversicherung Beispiel: Ein Firmen-PKW, den ein Arbeitnehmer auch für private Fahrten nutzen darf, wird bei der Entgeltabrechnung mit 400 Euro monatlich berücksichtigt. Bei einer internen Überprüfung vor der Entgeltabrechnung Mai 2026 wird festgestellt, dass wegen eines Fahrzeugwechsels für diesen Arbeitnehmer seit Juli 2025 monatlich 500 Euro als geldwerter Vorteil maßgebend sind. Ergebnis: Lohnsteuerlich müssen die Entgeltabrechnungen ab Januar 2026 berichtigt werden und der Arbeitgeber kann die daraus resultierende höhere Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten. Die für 2025 bereits an das Finanzamt übermittelte Lohnsteuerbescheinigung ist ausschließlich hinsichtlich der steuerpflichtigen Einkünfte des Arbeitnehmers zu berichtigen und dem Finanzamt erneut zu übermitteln. Der Lohnsteuerabzug darf nicht korrigiert werden. Anstelle des Lohnsteuerabzugs zeigt der Arbeitgeber den unterbliebenen Lohnsteuerabzug für 2025 dem Finanzamt mit einer haftungsbefreienden Anzeige an. Die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist ab Juli 2025 zu berichtigen. Dabei darf der Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung für Mai 2026 nur noch den unterbliebenen Beitragsabzug für die Monate April, März und Februar 2026 nachholen. Für die Monate davor übernimmt der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen.
von Dr. Joerg Hensiek Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft 12. Februar 2026
Die vom Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) veröffentlichte Matchingplattform für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung heißt „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI). Zunächst sollen Ministerien und Behörden miteinander vernetzt werden, später auch diese enger mit Wirtschaft, Forschung und Bürgern. Der neue „ Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI) ist eine zentrale Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Ziel ist es, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung besser zu strukturieren und zu fördern. Die Plattform richtet sich zunächst an Ministerien und Bundesbehörden. Perspektivisch soll der Marktplatz um neue Funktionalitäten erweitert und für alle anderen öffentlichen Verwaltungen sowie für Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft geöffnet werden. Entstehungshintergrund Der MaKI wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem IT-Planungsrat und dem Deutschen Landkreistag entwickelt und umgesetzt. Begleitet wurde das Projekt von den Pilot- bzw. Testländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Durch diese breite Kooperation soll sichergestellt werden, dass die Plattform die Bedürfnisse aller Verwaltungsebenen abbildet – von der obersten Bundesbehörde bis zur Kommune. Das Projekt wird von der Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI) im Rahmen des Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) verwaltet. Bausteine und Ziele Die wesentlichen Bausteine und Ziele des Marktplatzes sind: Vernetzung und Matching: Der Marktplatz dient als Matchingplattform, um Akteure mit ähnlichen Bedarfen zusammenzubringen und den Wissensaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Zentrales Transparenzregister: Das Register soll eine Übersicht über bereits existierende, in Planung oder in Entwicklung befindliche KI-Systeme und -projekte innerhalb der Bundesverwaltung geben. Förderung der Nachnutzung: Behörden können über die Plattform auf bereits entwickelte Lösungen anderer Dienststellen zurückgreifen („Einer-für-Alle“-Prinzip), um Doppelentwicklungen zu vermeiden und somit Ressourcen zu sparen. Skalierung auf Kommunen und Länder: Langfristig soll die Plattform über die Bundesverwaltung hinaus auch Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen. Strukturierte Erfassung: Durch ein Dashboard werden KI-Anwendungen nach Themen, Branchen und Leistungen kategorisiert, was die Auffindbarkeit spezifischer Lösungen verbessern soll. Die Plattform ist bewusst niedrigschwellig gestaltet. So können Bund, Länder und Kommunen KI-Systeme einstellen und Kooperationen anstoßen. Wirtschaft und Wissenschaft erhalten einen transparenten Einblick in den Einsatz von KI in der Verwaltung. Bürger profitieren von besseren Services, effizienteren Abläufen und moderner Kommunikation. Technische Details Laut dem an der technischen Entwicklung beteiligten IT-Dienstleister Materna erfolgt der Einstiegspunkt zur Plattform über eine Subsite im BMI-Mandanten, die mit der Content-Management-Lösung „Government Site Builder” realisiert wurde. Das entwickelte Formular-Management-System gewährleistet eine standardisierte und KI-VO-konforme Datenerfassung der KI-Systeme. Die strukturierten Daten dienen als Grundlage für das mit der Open-Source-Lösung Grafana erstellte Dashboard. Es bietet nicht nur Visualisierungen der gemeldeten KI-Systeme, sondern ermöglicht über das Transparenzregister auch detaillierte Einblicke in einzelne Projekte.
von Haufe Online Redaktion 12. Februar 2026
Eine Strahlenschutzbeauftragte hat sich erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt, die aufgrund ihrer Ablehnung einer Gender-Weisung ausgesprochen wurde. Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte die Kündigung für unwirksam. Dies geschah jedoch aus formellen Gründen. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Arbeitgeber das Gendern grundsätzlich anordnen dürfen. Die Klägerin ist seit 2012 als Diplom-Chemikerin im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD Anwendung. Die Klägerin weigerte sich, eine Strahlenschutzanweisung vollständig gegendert zu verfassen. Daraufhin sprach der Arbeitgeber zunächst zwei Abmahnungen und schließlich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus. Hiergegen war die Strahlenschutzbeauftragte schon in erster Instanz erfolgreich vorgegangen. Abmahnungen und Kündigungen unwirksam Die Kündigung sowie die beiden vorangegangenen Abmahnungen waren jedoch aus formellen Gründen unwirksam. Die Klägerin war nicht dazu verpflichtet, Anpassungen in der Strahlenschutzanweisung auf Anordnung ihrer Führungskräfte vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung folgte nicht aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit der ihrem Arbeitsplatz zugrunde liegenden Stellendokumentation. Diese Verpflichtung hätte ihr der Strahlenschutzverantwortliche des Bundesamtes nach § 70 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz i. V. m. § 43 Strahlenschutzverordnung übertragen werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, durfte die Klägerin für die Weigerung, der Weisung Folge zu leisten, auch nicht von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden. Arbeitgeber dürfen Gender-Weisung erteilen Die Nichtbefolgung einer wirksamen Weisung kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen, die eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigt. Da die Gender-Weisung in diesem Fall jedoch nicht ordnungsgemäß übertragen wurde, war die Klägerin berechtigt, die Weisung zu verweigern, ohne dafür von ihrem Arbeitgeber sanktioniert zu werden. Die Kammer kam zu der Einschätzung, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten grundsätzlich durchaus anweisen können, in Dokumenten zu gendern.
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